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Züri Zahni

Disclaimer

Allgemeinzahnmedizin – V 4.0, 23.10.25

Liebe Patientin, lieber Patient

Wir heissen Sie bei Züri Zahni herzlich willkommen und bedanken uns im Voraus für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Bei Ihnen ist eine Untersuchung und/oder eine eventuelle Therapie geplant.

Wir bitten Sie, bevor es los geht, folgende Informationen zu lesen und uns mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis zu geben.

Bei Züri Zahni behandeln wir Sie nach den neuesten Regeln und Erkenntnissen der Wissenschaft. Trotz hohem Qualitätsstandard und sorgfältigem Arbeiten können Komplikationen auftreten oder Schmerzen entstehen.

Folgende Punkte sind zu beachten:

Zahnbehandlung

Lokalanästhesie:
Je nach Behandlung kann eine lokale Ausschaltung der Schmerzempfindung angezeigt sein. Trotz fachgerechter Anwendung sind allgemeine oder lokale Nebenwirkungen möglich: Unverträglichkeit der verwendeten Substanz (Allergie), Reaktionen im Herz-Kreislaufsystem (Herzrasen, Blutdruckabfall/-anstieg, Schwindel), Blutergüsse (Hämatome). In seltenen Fällen kann bei einer Leitungsanästhesie eine Schädigung von Nervenfasern eintreten. Als Folge sind eine vorübergehende Gesichtsasymmetrie oder vorübergehende bzw. sehr selten dauerhafte Gefühlsstörungen (Kribbeln, Missempfindung bis hin zur Taubheit) im entsprechenden Versorgungsgebiet möglich. Bitte verzichten Sie, solange wie die Betäubung anhält, auf die Nahrungsaufnahme, da es zu Bissverletzungen, Verbrennungen oder Erfrierungen kommen kann.

Zahnerhaltung/Extraktion:
Es kann notwendig sein, dass ein Zahn in seiner Länge gekürzt oder, je nach Grad der Zerstörung, gezogen werden muss. Zähne, besonders im Rahmen einer Wurzelbehandlung, einer Extraktion, der Entfernung alter oder tiefer Kronen/Füllungen, der Präparation von Kronen/Brücken, der Entfernung tiefer Karies oder der Zahnsteinentfernung, können brechen und sind allenfalls nicht mehr erhaltungswürdig.

Wurzelbehandlungen:
Eine Wurzelbehandlung ist ein Versuch den Zahn zu retten (Erfolgsquote von 90 % bei Erstbehandlung, 60 % bei Revisionen/erneute Behandlung nach früherer Wurzelbehandlung). Ein Langzeiterhalt ist nicht garantiert. Selten können Wurzelkanalinstrumente brechen oder eine komplizierte Wurzelkanalanatomie eine optimale Therapie verunmöglichen. In solchen Fällen kann der Zahn nicht mehr erhaltungswürdig sein oder die Behandlung nur als kompromissbehaftete Lösung erfolgen, die kurz-, mittel- oder langfristig beeinträchtigt sein kann. Zudem steigt das Risiko für Wurzel- oder Kronenfrakturen während und nach der Wurzelkanalbehandlung deutlich. Das Auftreten solcher Komplikationen ist trotz sorgfältiger Behandlung möglich und stellt keinen Anspruch auf unentgeltliche Folgebehandlungen oder prothetischen Ersatz dar.

Schmerzen nach Wurzelkanalbehandlung:
Auch ohne vorherige Symptome können nach einer Wurzelkanalbehandlung Schmerzen auftreten, bedingt durch Gewebeveränderungen und den Abbau von Bakterien. Im ungünstigsten Fall können Schwellungen entstehen, die eine Schmerz- oder Antibiotikatherapie erfordern.

Extraktionen:
Im Rahmen einer Extraktion kann es zu Schmerzen, Infektionen, Schwellungen oder Nach-/Blutungen kommen. In seltenen Fällen und bei gewissen anatomischen Lagen der Zähne kann es zu einer Luxierung von Zähnen/Zahnfragmenten ins umliegende Gewebe, einer Eröffnung der Kieferhöhle, einer Nervenschädigung oder zu einem Kieferbruch kommen.

Rekonstruktionen:
Eine Rekonstruktion, sei es eine Füllung, eine Krone, eine Brücke, ein Implantat oder eine Prothese, kann Schaden nehmen oder sich unter starker Belastung lösen. Die darauf folgende Kulanz orientiert sich an den Richtlinien der SSO.

Pulpa-Reaktionen nach konservativer oder prothetischer Behandlung:
Trotz sorgfältiger Durchführung kann es durch Vibration, Wärme, Nähe zur Pulpa oder bestehende bakterielle Invasion zu einer Reizung des Zahnnervs kommen. Dies kann eine akute Pulpitis mit starke Schmerzen oder ein Absterben des Nervs (Devitalisierung) zur Folge haben – unmittelbar oder auch erst Tage, Wochen, Monate oder Jahre später. In solchen Fällen kann eine Wurzelkanalbehandlung notwendig werden.

Sedierung mit Lachgas:
Diese Methode hilft, insbesondere Kindern, Behandlungen entspannt zu erleben. Nebenwirkungen können leichte Übelkeit oder Schwindel sein. Bitte beachten Sie, dass der Patient mind. 4 Stunden vor dem Eingriff nichts essen und 2 Stunden vorher nichts trinken darf. An diesem Tag sollte von Aktivitäten, die zu einem Unfall führen könnten (Velo-, Trottinette- oder Rollschuhfahren, Klettern, Schwimmen, usw.), abgesehen werden.

Subkutanes Emphysem:
In seltenen Fällen kann es zum Eindringen von Luft in das umliegende Gewebe (subkutanes Emphysem) kommen. Dies kann beispielsweise bei der Anwendung von Pulverstrahlgeräten (Airflow), der Bearbeitung parodontaler Taschen oder Implantatoberflächen, bei endodontischen Behandlungen mit Luft-/Wasser-Spray, bei Präparationen im subgingivalen Bereich mit Turbinen oder bei chirurgischen Eingriffen u.a. auftreten. Ein Emphysem zeigt sich typischerweise als Schwellung mit Knistern beim Abtasten und wird in der Regel antibiotisch behandelt.

Prophylaxe

Risiko von Zahnhartsubstanz- oder Füllungsverlust:
Im Rahmen einer Zahnreinigung mit Ultraschall, Handinstrumenten, Airflow und Politur/Napf kann es in seltenen Fällen zum Absplittern von Zahnhartsubstanz oder zum Lösen von insuffizienten oder nicht retentiven Füllungen kommen (z. B. bei Randspalt, Sekundärkaries). Eine intakte und suffiziente Füllung sollte dadurch normalerweise nicht beeinträchtigt werden. Dies begründet keinen Anspruch auf Entschädigung oder unentgeltlichen Ersatz.

Mögliche Schmerzen während der Behandlung:
Während der Reinigung können Schmerzen und Blutung auftreten, insbesondere bei der Bearbeitung von entzündetem Zahnfleisch oder empfindlichen Zahnhälsen. Bei Bedarf kann eine Lokalanästhesie erfolgen.

Veränderungen nach der Behandlung:
Nach der Behandlung kann sich das Zahnfleisch durch Abheilung zurückziehen, wodurch Zahnhälse freiliegen und empfindlicher werden. In manchen Fällen werden dadurch auch sogenannte „Black Triangles“ (dunkle Zwischenräume) sichtbar. Dies ist ein natürlicher Heilungsprozess und stellt weder einen Behandlungsfehler noch eine Komplikation dar.

Kosten & Kostenvoranschläge

Kurzfristige Terminabsagen
Termine, die weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt oder verschoben werden, werden in Rechnung gestellt.

Anforderung und Verrechnung Kostenschätzung
Wünschen Sie eine Kostenschätzung Ihrer Behandlung, teilen Sie uns dies bitte explizit mit.
➤ Die Planung und Erstellung eines detaillierten Kostenvoranschlags ist eine ärztliche Leistung nach SSO-Tarif (Pos. 4.0252, TP 31.1–42.1) und wird entsprechend verrechnet.
➤ Organisatorischer Aufwand bei speziellen Behandlungen: In Einzelfällen – z. B. bei der Planung von Narkosebehandlungen – entsteht bereits im Vorfeld ein erheblicher organisatorischer Aufwand. Sollte die Behandlung nicht durchgeführt werden, behalten wir uns vor, diesen Aufwand gemäss SSO-Tarif (Pos. 4.0252 TP 31.1–42.1 sowie 2× Pos. 4.0680 TP 71.1–96.3) zu verrechnen.

Charakter der Kostenschätzung und Mehraufwand
Ein medizinischer Kostenvoranschlag ist eine Schätzung auf Basis des aktuellen Befundes und Erfahrungswerten, keine Offerte mit verbindlichem Fixpreis.
➤ Im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung sind Abweichungen von ±15 % üblich und im KV vorgesehen.
➤ Sollte sich im Verlauf ein grösserer Mehraufwand ergeben, wird dieser transparent kommuniziert und nachvollziehbar dokumentiert – es erfolgt jedoch kein neuer Kostenvoranschlag ohne explizite Nachfrage.

Kostenregelung Schulgutschein
Mit dem jährlichen Schul-/Gemeindegutschein können wir die zahnärztliche Kontrolle, die Applikation von Fluoridlack sowie – falls vorgesehen – bis zu zwei Bissflügelaufnahmen direkt mit der zuständigen Gemeinde/Schule abrechnen. Der Leistungsumfang kann je nach Gemeinde variieren.
Bitte beachten Sie: Leistungen, die nicht im Schulgutschein enthalten sind (z. B. Zahnreinigung oder weitere Behandlungen), werden privat/separat in Rechnung gestellt. Diese können Sie allenfalls bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen.
Der Schulgutschein muss am Tag des Termins vorgelegt werden. Eine nachträgliche Einreichung (z. B. per Post, E-Mail oder bei einem Folgetermin) ist aus administrativen Gründen und wegen des damit verbundenen Mehraufwands leider nicht möglich. Liegt der Gutschein am Behandlungstag nicht vor, werden die Leistungen privat in Rechnung gestellt.

Ausfüllen von Formularen für die Zusatzversicherungen:
Das Ausfüllen von Formularen für Versicherungen stellt eine ärztliche Leistung dar nach SSO-Tarif (Pos. 4.0460, TP 65.2–88.2). Diese Kosten werden Ihnen privat in Rechnung gestellt und nicht von der Versicherung übernommen.

Verantwortung der Patient:innen

Verrechnung bei nicht durchführbarer Behandlung
Unabhängig von der Art der geplanten Behandlung gilt: Kann eine Behandlung aus patientenbedingten Gründen oder aus medizinischen Sicherheitsgründen nicht oder nur teilweise durchgeführt werden – z. B. aufgrund fehlender Kooperation oder anderer individueller Umstände – wird die reservierte Zeit oder vorgesehene Behandlung vollumfänglich verrechnet. Dies betrifft alle Terminarten. Wir bitten um Verständnis, dass wir unsere bereitgestellten Zeit- und Personalressourcen nicht erfolgsabhängig verrechnen können.

Vollständigkeit der Angaben
Bitte geben Sie alle Gesundheits- und Verwaltungsinformationen (z. B. Kontaktdaten, Gewohnheiten, Krankheiten/Befunde, Medikationen) vollständig und wahrheitsgetreu an und informieren Sie uns unverzüglich über Änderungen. Fehlende oder falsche Angaben können die Behandlung gefährden und im Extremfall zu schwerwiegenden Komplikationen führen. Ohne vollständige und aktuelle Informationen können wir keine Verantwortung für mögliche Folgen übernehmen.

Keine Erfolgsgarantie

Für medizinische Behandlungen kann keine Garantie auf Erfolg oder Haltbarkeit gegeben werden. Das Ergebnis hängt von vielen, teils nicht beeinflussbaren Faktoren ab – wie genetischer Veranlagung, individueller Anatomie, Gewebequalität, Heilungsfähigkeit, allgemeinen Erkrankungen, Medikamenteneinnahme, Materialverträglichkeit sowie Lebensstil (Ernährung, Mundhygiene, Knirschen/Pressen). Diese Einflüsse liegen ausserhalb unseres direkten Einflussbereichs und können die Prognose einschränken.

Einverständniserklärung

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich von oben aufgelisteten Punkten Kenntnis genommen habe und ich über den Ablauf und die Risiken der Untersuchung bzw. des Eingriffs in verständlicher Weise aufgeklärt wurde. Fragen wurden zu meiner Zufriedenheit beantwortet.

Hiermit erteile ich meinem behandelnden Zahnarzt/meiner behandelnden Zahnärztin und dem Praxispersonal die Erlaubnis, medizinische Akten zur Einsicht einzufordern und erforderliche Patientendaten – einschliesslich digital erfasster Anamnese- und Behandlungsdaten – an die jeweiligen privaten oder staatlichen Institutionen/Stellen zur Beurteilung, Rechnungsstellung und/oder Inkasso weiterzuleiten. Ich entbinde das Behandlungsteam von der Schweigepflicht gegenüber allen berechtigten Dritten, soweit dies im Rahmen meiner Behandlung und deren Organisation erforderlich ist.

Ich akzeptiere die aktualisierte Datenschutzerklärung, die Richtlinien zum Umgang mit Patienteninformationen sowie die digitale Erfassung, Speicherung und Verarbeitung meiner Daten in der Praxissoftware. Mir ist bewusst, dass beim Austausch von Daten über traditionelle und moderne Kommunikationswege trotz aller Sorgfalt stets gewisse Restrisiken bestehen können. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Praxis mich über die von mir angegebenen Kontaktinformationen (Telefon, SMS, E-Mail, Post, chat) kontaktieren darf – auch zu administrativen und medizinischen Anliegen.

Ich bin mit der Behandlung einverstanden.

Kieferorthopädie – V 4.0, 23.10.25

Liebe Patientin, lieber Patient

Wir heissen Sie bei Züri Zahni herzlich willkommen und bedanken uns für Ihr Vertrauen. Bei Ihnen ist eine kieferorthopädische Untersuchung und/oder Behandlung geplant. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen aufmerksam durch und bestätigen Sie Ihr Einverständnis mit Ihrer Unterschrift.

Wir behandeln nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und mit modernsten Methoden. Dennoch können trotz hoher Sorgfalt Komplikationen und Beschwerden auftreten.

Allgemeine Rahmenbedingungen

Mitarbeit und Eigenverantwortung
Der Erfolg einer kieferorthopädischen Behandlung hängt entscheidend von Ihrer aktiven Mitarbeit ab. Fehlendes Tragen von Apparaturen, verpasste Termine oder mangelhafte Mundhygiene können nicht nur zu verlängerten Behandlungszeiten und eingeschränkten Ergebnissen führen, sondern auch Fehlbewegungen verursachen oder eine zu lange Aktivierung von Apparaturen nach sich ziehen, sodass die Behandlung aus dem Gleichgewicht gerät oder Rückfälle entstehen.

Behandlungsdauer
Die Dauer der Behandlung ist individuell verschieden. Sie wird durch biologische Faktoren, das Wachstum und Ihre Mitarbeit bestimmt. Eine exakte Zeitangabe ist nicht möglich.

Grenzen der Behandlung
Nicht jedes gewünschte Ergebnis kann in allen Fällen vollständig erreicht werden. Skelettale Fehlstellungen, funktionelle Störungen – wie zum Beispiel ein infantiles Schluckmuster oder Zungen- und Lippenfehlfunktionen – oder ungünstige Wachstumsentwicklungen können das Resultat beeinflussen. In solchen Fällen kann eine logopädische oder physiotherapeutische Zusatztherapie erforderlich sein. In ausgeprägten Fällen kann eine Kombination aus Kieferorthopädie und Kieferchirurgie notwendig sein.

Terminabsagen und Pünktlichkeit
Termine, die weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt oder verschoben werden, müssen wir in Rechnung stellen. Wir bitten Sie ausserdem, rechtzeitig zu erscheinen, damit unser Tagesplan nicht durcheinander gerät und andere Patient:innen nicht beeinträchtigt werden. Bei deutlicher Verspätung behalten wir uns vor, den Termin zu stornieren, die Kosten in Rechnung zu stellen und einen neuen Termin zu vereinbaren.

Vorbehandlungen und Prophylaxe

Grundlegende Untersuchung vor Behandlungsbeginn
Vor Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung führen wir stets eine grundlegende Untersuchung durch. Wir müssen sicherstellen, dass keine Karies, Parodontitis oder andere Erkrankungen und Pathologien vorliegen, die den Behandlungsverlauf beeinträchtigen könnten. Dazu gehören Röntgenbilder, die Überprüfung von bestehenden Kronen, Implantaten oder wurzelkanalbehandelten Zähnen sowie eine professionelle Zahnreinigung.

Prophylaxe während der Behandlung
Während der Behandlung sind regelmässige Prophylaxe-Sitzungen notwendig. In der Regel empfehlen wir Intervalle von 3 bis 6 Monaten, abhängig von Ihrer Mundhygiene und der Art der Apparatur. Sollten wir feststellen, dass Ihre Mundhygiene ungenügend ist, ein hohes Kariesrisiko besteht oder bereits Schäden vorhanden sind, behalten wir uns vor, die Apparaturen zu entfernen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Kompensation. Gut stehende Zähne dürfen nicht durch Karies oder Parodontalerkrankungen gefährdet werden.

Therapieübergreifende Risiken

Entkalkungen und Karies
Kieferorthopädische Apparaturen sind Schmutzfänger. Zahnbeläge können sich leichter ansammeln und bei unzureichender Hygiene zunächst weisse Flecken (Entkalkungen) und später Karies verursachen.

Zahnfleisch und Zahnhalteapparat
Die aufgebrachten Kräfte wirken auf den Zahnhalteapparat (Parodont). In Kombination mit mangelhafter Mundhygiene kann sich eine beginnende Zahnfleischentzündung zu einer ausgeprägten Parodontitis entwickeln. Auch eine bereits bestehende Parodontitis kann sich verschlechtern.

Wurzelresorptionen
Während Zahnbewegungen können Abbauprozesse im Bereich der Zahnwurzeln entstehen, die eine Verkürzung der Wurzel zur Folge haben. In sehr seltenen Extremfällen kann dies auch zum Verlust von Zähnen führen.

Entzündung oder Absterben des Zahnnervs (Pulpitis / Devitalisierung)
In seltenen Fällen kann sich der Zahnnerv entzünden oder absterben. Dies tritt häufiger bei Zähnen mit grossen Füllungen oder nach einem früheren Trauma auf. Ein betroffener Zahn kann starke Schmerzen verursachen oder sich im Laufe der Zeit dunkel verfärben. Um den Zahn zu erhalten, ist in der Regel eine Wurzelkanalbehandlung notwendig.

Zahnlockerung
Kieferorthopädische Zahnbewegungen erfolgen durch Umbauprozesse im Knochen. Daher sind Zahnlockerungen während der Behandlung normal und bilden sich nach Abschluss in der Regel zurück.

Zahnfleischrezessionen
Zahnfleischrückgang (Rezessionen) kann aufgrund von skelettalen Gegebenheiten auftreten. In manchen Fällen kann eine parodontologische Deckung solcher Rezessionen notwendig werden. Diese Eingriffe erfolgen jedoch grundsätzlich erst nach Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung.

Beschwerden und Eingewöhnung
Nach dem Einsetzen von Apparaturen oder nach Aktivierungen können Druckgefühle, Spannungen, wunde Schleimhäute und vorübergehende Schwierigkeiten beim Essen auftreten. Diese Beschwerden sind typische Begleiterscheinungen und klingen meist nach einigen Tagen ab.

Wachstums- und Entwicklungsrisiken
Gelegentlich kommt es vor, dass das Kieferwachstum einen ungünstigen Verlauf nimmt und sich therapeutisch schlecht beeinflussen lässt. Daraus können verlängerte Behandlungszeiten und Kompromisse bezüglich des Behandlungsergebnisses resultieren. Skelettale Wachstumsabweichungen sind nicht immer bereits bei der Behandlungsplanung erkennbar.

Zahnschmelzverlust
Beim Entfernen von festsitzenden Apparaturen kann es in seltenen Fällen zu oberflächlichen Schmelzdefekten kommen.

Rezidive (Rückfälle)
Nach Abschluss einer kieferorthopädischen Behandlung wird das Ergebnis mittels eines Retentionsgerätes und/oder eines Retainers in gewünschter Position stabilisiert. Da der menschliche Körper einem stetigen Umbauprozess unterliegt, kann trotz Retention erneut eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung auftreten.

Kiefergelenk (CMD)
Kieferorthopädische Behandlungen können bestehende Beschwerden im Kiefergelenk und in der Kaumuskulatur verbessern, sie können aber auch neue Probleme wie Knacken, Schmerzen oder eine eingeschränkte Mundöffnung hervorrufen. Diese sind nicht immer vorhersehbar oder vollständig behandelbar.

Allgemeine Erkrankungen und Medikamente
Allgemeinerkrankungen wie Diabetes, Osteoporose oder hormonelle Veränderungen sowie bestimmte Medikamente – zum Beispiel Bisphosphonate oder Kortison – können Heilungsprozesse verlangsamen oder das Behandlungsergebnis beeinflussen.

Kontaktallergien auf Materialien
In seltenen Fällen können bei den verwendeten Materialien (z. B. Metalle, Kunststoffe, Kleber, Elastics) Kontaktallergien auftreten. Diese zeigen sich meist durch Rötungen, Schwellungen oder wunde Stellen an Schleimhaut oder Zahnfleisch.

Apparatur-spezifische Risiken

Festsitzende Brackets (vestibulär)
Brackets und Bänder werden mit Kunststoffkleber befestigt. Sie können sich lösen und müssen nachgeklebt werden. Bei unzureichender Mundhygiene steigt das Risiko für Entkalkungen und Karies deutlich.

Linguale Brackets (innenliegend)
Linguale Brackets sind besonders in den ersten Tagen unangenehm und können schmerzhaft sein. Sie können die Zunge verletzen und vorübergehend die Sprache beeinträchtigen. Zudem erschwert ihre Position die Reinigung, was das Risiko für Entkalkungen erhöht.

Aligner (durchsichtige Schienen)
Aligner sind eine ästhetische und komfortable Methode, haben jedoch Grenzen und mögliche Nebenwirkungen:

  • Bewegungsgrenzen: Nicht alle Zahnbewegungen lassen sich mit Schienen durchführen. Ein Umstieg auf festsitzende Apparaturen kann notwendig werden.
  • Simulation ≠ Realität: Das digitale Behandlungsziel entspricht nicht immer exakt dem realen Ergebnis. Zusätzliche Behandlungsschritte („Refinements“) sind häufig erforderlich.
  • Attachments: Diese kleinen Kunststoffbefestigungen können sich lösen oder verfärben und müssen gelegentlich ersetzt werden.
  • Black Triangles: Zahnbewegungen können kleine Lücken zwischen den Zähnen erzeugen, die ästhetisch störend wirken. Zusätzliche Massnahmen wie Kompositaufbauten oder Veneers können erforderlich sein.
  • Schienen: Aligner können brechen, verloren gehen oder Druckstellen verursachen. Nur bei konsequenter Tragedauer von rund 22 Stunden pro Tag ist ein stabiles Ergebnis möglich.
  • Stripping: In manchen Fällen ist es notwendig, geringe Mengen Zahnschmelz (wenige Millimeter) zwischen den Zähnen abzutragen, um Platz für die Bewegung zu schaffen. Dies kann vorübergehend Empfindlichkeiten verursachen oder das Zahnfleisch verletzen.
  • Material: In seltenen Fällen kann es zu allergischen Reaktionen auf den Kunststoff kommen.

Herausnehmbare und funktionelle Apparaturen
Ihre Wirkung hängt stark von der konsequenten Tragedauer ab. Sprache, Essen und Sport können dadurch beeinträchtigt werden. Apparaturen können brechen oder in seltenen Fällen Stücke davon verschluckt werden.

Beschwerden durch Apparaturen

Nach Einsetzen oder Wechsel von Bögen, Retainern oder Apparaturen können die Zähne empfindlich reagieren und Druck- oder Spannungsschmerzen auftreten. Vorübergehend kann auch die Nahrungsaufnahme erschwert sein.

Brackets, Drähte oder Bänder können die Schleimhäute und/oder die Zunge reizen und zu schmerzhaften Kontakt- oder Reibverletzungen führen. Auch Brackets oder Bänder können sich ablösen und müssen neu befestigt werden.

Brackets, Attachments und Schienen können sich im Laufe der Behandlung verfärben. Verfärbungen entstehen nicht nur durch Kaffee, Tee, Curry oder Rauchen, sondern durch viele farbintensive Lebensmittel, wie z. B. Beeren, Säfte oder Gewürze. Es handelt sich um ein häufiges Problem, das materialbedingt ist und keinen Behandlungsfehler darstellt.

Brackets, Attachments und Schienen können sich im Verlauf der Behandlung verfärben. Diese Verfärbungen entstehen durch Farbstoffe aus Nahrungsmitteln (z. B. Tee, Früchte, Gewürze) und Genussmitteln (z. B. Kaffee, Nikotin). Sie sind materialbedingt und stellen keinen Behandlungsfehler dar.

Mini-Implantate und ossäre Verankerungselemente

Zur Unterstützung bestimmter Zahnbewegungen können kleine Schrauben oder andere ossäre Verankerungselemente eingesetzt werden.

Mögliche Risiken sind eine Lockerung oder ein Verlust des Implantats, Verletzungen von Zahnwurzeln, Nerven oder Blutgefässen, lokale Entzündungen oder Infektionen sowie anfängliche Druck- oder Spannungsschmerzen. In seltenen Fällen muss das Element ersetzt oder entfernt werden.

Retention

Nach Abschluss der aktiven Behandlung ist eine Stabilisierung durch Retainer notwendig. In vielen Fällen ist eine lebenslange Retention sinnvoll.

Retainer können brechen, Klebepunkte können absplittern, und das Komposit kann sich abnutzen oder verfärben. Reparaturen sind daher regelmässig notwendig, in manchen Fällen muss ein Retainer nach einigen Jahren sogar ersetzt werden. Geflochtene Drähte können sich auch Jahre später aktivieren und Zahnbewegungen auslösen, die eine erneute kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen können. Wir setzen ausschliesslich starre, individuell gefräste Retainer ein, um dieses Risiko zu minimieren.

Neben fixen Retainern gibt es auch herausnehmbare Retentionsschienen (durchsichtige Schienen). Diese erfordern ein hohes Mass an Disziplin: Werden sie vergessen oder nicht regelmässig getragen, kann sich das Behandlungsergebnis rasch verschlechtern – auch noch Jahre nach Abschluss der Therapie. Wir bevorzugen deshalb die fixe Variante, da sie eine zuverlässigere Stabilisierung bietet.

Anästhesie, Chirurgie und besondere Komplikationen

Je nach Behandlung kann eine Lokalanästhesie erforderlich sein. Trotz fachgerechter Anwendung sind Nebenwirkungen möglich, zum Beispiel allergische Reaktionen, Herz-Kreislauf-Reaktionen (Herzrasen, Blutdruckabfall oder -anstieg, Schwindel) oder Blutergüsse. In seltenen Fällen kann es zu Nervschädigungen kommen, die vorübergehend eine Gesichtsasymmetrie oder Gefühlsstörungen wie Kribbeln oder Taubheit verursachen. Sehr selten bleiben diese dauerhaft.

Solange die Betäubung anhält, dürfen Sie nicht essen oder trinken, da es sonst zu Bissverletzungen, Verbrennungen oder Erfrierungen kommen kann.

Auch in der Kieferorthopädie können Zahnextraktionen notwendig sein. Dabei können Schmerzen, Infektionen, Schwellungen oder Nachblutungen auftreten. In sehr seltenen Fällen kann es zu einer Eröffnung der Kieferhöhle, einer Nervenschädigung oder einem Kieferbruch kommen.

Bei zahnärztlichen Eingriffen kann es in seltenen Fällen zum Eindringen von Luft in das Gewebe kommen (subkutanes Emphysem). Dies kann auftreten bei chirurgischen Eingriffen, bei Wurzelkanalbehandlungen, bei Arbeiten mit dem Winkelstück in der Nähe des Zahnfleisches/ subgingivalen Präparationen oder beim Einsatz von Pulverstrahlgeräten. Charakteristisch ist eine Schwellung mit knisterndem Gefühl beim Abtasten, die sich in der Regel durch eine antibiotische Behandlung gut kontrollieren lässt

Trauma, Sport und Notfälle

Bei Sport oder Unfällen können Apparaturen Verletzungen an Lippen, Wangen oder Zähnen verursachen. Wir empfehlen daher bei allen Kontaktsportarten das Tragen eines Mundschutzes.

Sollte es zu Notfällen kommen – etwa wenn ein Draht sticht, ein Bracket sich löst oder ein Mini-Implantat herausfällt – kontaktieren Sie bitte umgehend unsere Praxis. Übergangsweise können Sie die betroffenen Stellen mit Wachs abdecken oder Schutzmassnahmen treffen, bis wir das Problem beheben.

Kosten und Kostenvoranschläge

Alle Leistungen werden nach dem gültigen SSO-Tarif verrechnet. Zu Beginn der Behandlung erstellen wir eine Planung mit Kostenvoranschlag. Dieser dient als Orientierung, ist jedoch eine ärztliche Schätzung und kein verbindlicher Fixpreis.

Untersuchung und Diagnostik
Die Erstuntersuchung beim Allgemeinzahnarzt – einschliesslich Karieskontroll-Röntgenbilder – ist nicht Teil der kieferorthopädischen Behandlung und wird separat durch den Allgemeinzahnarzt abgerechnet.

Zusatzleistungen während der Behandlung
Regelmässige Prophylaxe-Sitzungen (z. B. DH) oder interdisziplinäre Massnahmen wie Logopädie gehören nicht zu dem ursprünglichen Behandlungsplan.

Korrekturen und Probleme im Verlauf
Es kann vorkommen, dass Zahnbewegungen nicht wie geplant verlaufen oder in geringerem Umfang erreicht werden. In solchen Fällen können zusätzliche Massnahmen erforderlich sein, wie Refinements, Anpassungen, Reparaturen defekter Apparaturen, Massnahmen bei Unverträglichkeiten oder infolge ungenügender Tragezeit. Auch Notfalltermine, z. B. bei stechenden Drähten, gelöste Bänder oder Brackets, sind nicht im ursprünglichen Behandlungsplan enthalten und können Zusatzkosten verursachen.

Nachsorge und Erhaltungsphase
Nach Abschluss der aktiven Behandlung können weitere Kosten entstehen, insbesondere für Unterhalt, Reparaturen oder Ersatz von Retainern sowie für Behandlungen bei Rückfällen (Rezidiven). Diese Leistungen gehören nicht mehr zum ersten initialen Behandlungszyklus, sondern stellen einen neuen Behandlungsfall dar und werden nach Aufwand verrechnet.

Verantwortung der Patient:innen

Kann eine Behandlung aus patientenbedingten oder medizinischen Sicherheitsgründen nicht oder nur teilweise durchgeführt werden – zum Beispiel aufgrund mangelnder Kooperation – wird die reservierte Zeit oder vorgesehene Behandlung vollumfänglich verrechnet.

Bitte geben Sie alle Gesundheits- und Verwaltungsinformationen (Kontaktdaten, Gewohnheiten, Krankheiten, Befunde, Medikamente) vollständig und wahrheitsgetreu an und informieren Sie uns über Änderungen. Fehlende oder falsche Angaben können die Behandlung gefährden. Ohne vollständige und aktuelle Informationen können wir keine Verantwortung für mögliche Folgen übernehmen.

Keine Erfolgsgarantie

Für medizinische Behandlungen kann keine Garantie auf Erfolg oder Haltbarkeit/Retention des Resultates gegeben werden. Das Ergebnis hängt von vielen, teils nicht beeinflussbaren Faktoren ab: genetischer Veranlagung, individueller Anatomie, Gewebequalität, Heilungsfähigkeit, allgemeinen Erkrankungen, Medikamenteneinnahme, Materialverträglichkeit sowie Lebensstil (Ernährung, Mundhygiene, Knirschen oder Pressen).

Einverständniserklärung

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich von den oben aufgelisteten Punkten Kenntnis genommen habe und ich über Ablauf und Risiken der Untersuchung bzw. des Eingriffs in verständlicher Weise aufgeklärt wurde. Fragen wurden zu meiner Zufriedenheit beantwortet.

Hiermit erteile ich meinem behandelnden Zahnarzt/meiner behandelnden Zahnärztin und dem Praxispersonal die Erlaubnis, medizinische Akten zur Einsicht einzufordern und erforderliche Patientendaten – einschliesslich digital erfasster Anamnese- und Behandlungsdaten – an die jeweiligen privaten oder staatlichen Institutionen/Stellen zur Beurteilung, Rechnungsstellung und/oder Inkasso weiterzuleiten. Ich entbinde das Behandlungsteam von der Schweigepflicht gegenüber berechtigten Dritten, soweit dies für Behandlung und Organisation erforderlich ist.

Ich akzeptiere die aktualisierte Datenschutzerklärung, die Richtlinien zum Umgang mit Patienteninformationen sowie die digitale Erfassung, Speicherung und Verarbeitung meiner Daten in der Praxissoftware. Mir ist bewusst, dass beim Datenaustausch über traditionelle und moderne Kommunikationswege trotz Sorgfalt Restrisiken bestehen. Ich bin einverstanden, dass die Praxis mich über meine angegebenen Kontaktkanäle (Telefon, SMS, E-Mail, Post, Chat) kontaktiert – auch zu administrativen und medizinischen Anliegen.

Mir ist bewusst, dass der Behandlungserfolg wesentlich von meiner aktiven Mitarbeit (Mundhygiene, Prophylaxe-Recall, Tragezeiten, Kontrolltermine) abhängt und bei Nichteinhaltung Einschränkungen oder Mehrkosten entstehen können.

Ich bin mit der Behandlung einverstanden

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Allgemeinzahnmedizin – V 4.0, 23.10.25

Kieferorthopädie – V 4.0, 23.10.25